Hausverwaltung

WEG-Verwaltung:
Der Artikel § 20 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) besagt, dass der WEG-Verwalter für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer zuständig ist. Es umfasst das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes.
Ich erfülle alle Aufgaben eines WEG-Verwalters – vom Führen der Konten bis zur Aufstellung eines Wirtschaftsplans – und behandle dabei Ihre Immobilie wie mein Eigentum.
Meine möglichen Aufgaben Ihrer WEG-Verwaltung:
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Führung der Bankkonten der Wohnungseigentümergemeinschaft
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Vereinnahmung und Überwachung der Hausgeld- und sonstigen Zahlungen der Wohnungseigentümer sowie ggf. deren Durchsetzung im Mahnverfahren
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Begleichung und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen der Wohnungseigentümergemeinschaft
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Führung der laufenden Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft
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Rechtzeitige Erstellung der jeweiligen Jahresabrechnung unter besonderer Berücksichtigung der Instandhaltungsrücklage
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Aufstellung des Wirtschaftsplans für das kommende Wirtschaftsjahr
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Vorschläge zur Kosteneinsparung
Vollverwaltung:
Als Familienunternehmen bieten wir Ihnen weitere umfangreiche Dienstleistungen neben der WEG-Verwaltung. Ich diene als persönlicher Vermittler zwischen Ihnen und den Dienstleistern. Ich schenke Ihnen damit mehr Zeit und mehr Lebensqualität!
Meine möglichen Aufgaben Ihrer Vollverwaltung:
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Erstellung der jährlichen Wohngeld- und Betriebskostenabrechnung für den Eigentümer mit den anteiligen Kosten des Mieters
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Verwaltung des Allgemeineigentums nach dem Wohnungseigentumsgesetz und der Teilungserklärung inkl. einer Hausbegehung pro Monat
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Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans
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Einberufung einer jährlichen Eigentümerversammlung mit Tagesordnung
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Überwachung von evtl. Renovierung- oder Sanierungsarbeiten
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Einholung von Angeboten
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Überwachung über den Eingang der monatlichen Wohngeldvorauszahlungen lt. Wirtschaftsplan
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Bezahlung der anfallenden Betriebskosten/Reparaturen u.a.
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Überwachung der Hausordnung
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Überwachung der evtl. versicherten Versicherungsschäden (Wohngebäudeversicherung, Grundstückshaftpflichtversicherung u.a.)
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Überwachung der Strom- und Gastarife
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Überwachung der Gültigkeit des Energieausweises (ggf. Neueinholung)